»
Wahl
oder Änderung
der
angebotenen
Verwendungszwecke bis 30. September durch
Betriebsparteien
»
Arbeitnehmer
wählt
„seinen“
Zweck
bis
31.
Oktober
»
Ansonsten
Auszahlung
»
Auszubildenden
wird
der
entsprechende
Zukunftsbetrag
jeweils mit der Januarabrechnung ausgezahlt