» Wahl oder Änderung der angebotenen Verwendungszwecke bis 30. September durch Betriebsparteien » Arbeitnehmer wählt „seinen“ Zweck bis 31. Oktober » Ansonsten Auszahlung » Auszubildenden wird der entsprechende Zukunftsbetrag jeweils mit der Januarabrechnung ausgezahlt