§28 unserer Satzung regelt die unumgänglichen Grundlagen: Gründung und Auflösung obliegt dem BezVorst. Wahlen im Jahr vor dem Kongress Mitglieder im Betrieb wählen die VL´s BR, JAV, SBV sind Mitglieder des VK wenn sie auf IG BCE Liste kandidiert haben OGV Mitglieder nach Bestätigung durch VK VL´s bilden VK und VK- Vorstand Weiteres regelt die Richtlinie