§28 unserer Satzung regelt die unumgänglichen
Grundlagen:
Gründung
und
Auflösung
obliegt
dem
BezVorst.
Wahlen
im
Jahr
vor
dem
Kongress
Mitglieder
im
Betrieb
wählen
die
VL´s
BR,
JAV,
SBV
sind
Mitglieder
des
VK
wenn
sie
auf
IG BCE Liste kandidiert haben
OGV
Mitglieder
nach
Bestätigung
durch
VK
VL´s
bilden
VK
und
VK-
Vorstand
Weiteres
regelt
die
Richtlinie